“Schulen auf Vorrat” dürfen Bezirke nicht bauen
Posted in Information on December 17th, 2014 by Author – Be the first to commentPressemitteilung
Berlin, den 28.01.2013
„Pankows Schulen stehen vor dem Kollaps“, mit dieser Pressemitteilung wandte sich die für Schule zuständige Bezirksstadträtin, Lioba Zürn-Kasztantowicz (SPD) am vergangenen Freitag an die Öffentlichkeit.
Die Reaktionen waren sehr unterschiedlich und oftmals von einer Unkenntnis der realen Situation der Bezirke gekennzeichnet. Bezirke dürfen keine Schulen auf Vorrat bauen, das lässt allein die Kostenleistungsrechnung nicht zu, die für die Finanzen der Bezirke die einzige Richtschur ist. Nicht benutzte Schulplätze würden nämlich sofort zu einem hohen Defizit führen, das sich kein Bezirk leisten kann, schon gar nicht ein Konsolidierungsbezirk wie Pankow.
„Noch vor zwei Jahren“, so die für Schule zuständige Bezirksstadträtin Lioba Zürn-Kasztantowicz (SPD), „wurden wir von der Senatsverwaltung für Finanzen aufgefordert Schulen zu schließen, um unser Defizit schneller abzubauen.“ Auch die Investitionsplanung ist ein völlig untaugliches Mittel, um auf solche Sprünge in der Bevölkerung zu reagieren. Jede Anmeldung für die I-Planung muss fünf Jahre bevor eine Baumaßnahme überhaupt begonnen werden darf, beantragt werden. Sie wird dann in der Regel in drei bis vier Jahresscheiben nach Ablauf der 5-Jahresfrist genehmigt.
Zürn-Kasztantowicz: „Dies bedeutet, dass von der Anmeldung bis zur Fertigstellung einer Baumaßnahme, wenn alles gut geht, mindestens acht Jahre vergehen. Dies ist für unseren Bezirk ein völlig ungangbarer Weg um neuen Schulen zu errichten. Hinzu kommt, dass wir alle Anträge auf Neubau mit harten Fakten belegen müssen, mit den Ist-Zahlen der bereits geborenen Kinder und der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Senatsprognose für den ganzen Bezirk. Vor fünf Jahren konnte deshalb der jetzige Aufwuchs mit allein mehr als 3000 Wohnungen in 2011/2012 nicht in Zahlen belegt werden.“
Weiteres Hindernis:
In den letzten Jahren durften gar keine neuen Baumaßnahmen für die Investitionsplanung angemeldet. werden. Der Finanzsenator hat dies sowohl 2010, als auch 2012 unmissverständlich mitgeteilt und 2010/11 beantragte „Neubeginner“ gestrichen.
Das Ergebnis des jetzigen Verfahrens kennen wir noch nicht. Eine neue vierzügige Schule gemäß jetzt geltenden Landesvorgaben kostet etwa 25 – 30 Mio. EUR, kann also nur über die Landesinvestitionsplanung realisiert werden.
http://www.berlin.de/ba-pankow/presse/archiv/20130128.1210.380725.html